Sachverständigenbüro Erdem

Sachverständige für Obst, Gemüse und Lebensmittel.

Unser Aufgabengebiet deckt alle Bereiche ab

Kerngebiete

  • Lebensmittelbeurteilung
  • Lebensmittelhandel
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Lebensmitelkonserven
  • Lebensmittelkontrolle
  • Lebensmittelqualität
  • Lebensmittelrecht
  • Lebensmittelsicherheit
  • EU-Vermarktungsnormen für Lebensmittel und UNECE-Normen

Erstellung von Privat- und Gegengutachten

  • Beratung und Bewertung von Schäden und Beweissicherung
  • Die Inhalte eines Privatgutachtens können umfassen:
  • Verpackung
  • Artikel
  • Sachschadenbild und Schadenuntersuchung
  • Schadenursache
  • Schadenhöhe

Zusätzliche Leistungen

  • Bearbeitung von Reklamationen
  • Qualitätsmanagement DIN ISO 9001:2015 und 22000:2005
  • International Food Standard (IFS)
  • Personalberatung für Unternehmen z.B. beim Wareneingang, Kontrolle, und Warenkommissionierung
  • Gesamte Warenkunde im Bereich Obst und Gemüse, Lebensmittelkonserven
  • Transportschäden bei frischer Ware (Obst und Gemüse)
  • Verbraucherberatung
  • Verpackungsmaterial
  • Personalschulung nach DIN 10514 und das neue EU-Hygienerecht
  • Qualitätskontrolle
  • Produktentwicklung

Unsere Dienstleistungen

Erstellung von Privat- und Gegengutachten

Beratung und Bewertung von Schäden und Beweissicherung.

  • Verpackung
  • Artikel
  • Sachschadenbild und Schadenuntersuchung
  • Schadenursache
  • Schadenhöhe
  • Zusätzliche Leistungen
  • Bearbeitung von Reklamationen
  • Qualitätsmanagement DIN ISO 9001:2015 und 22000:2005
  • International Food Standard (IFS)
  • Personalberatung für Unternehmen z.B. beim Wareneingang, Kontrolle, und Warenkommissionierung
  • Gesamte Warenkunde im Bereich Obst und Gemüse, Lebensmittelkonserven
  • Transportschäden bei frischer Ware (Obst und Gemüse)
  • Verbraucherberatung
  • Verpackungsmaterial
  • Personalschulung nach DIN 10514 und das neue EU-Hygienerecht
  • Qualitätskontrolle
  • Produktentwicklung

Lebensmittelkonserven

  • Druck und Ausdehnung der Verpackungen
  • Farbe und Aussehen der Ware in der Konserve
  • Konsistenz der Ware
  • Festigkeit und Dichte
  • Flüssigkeit und dessen Klarheit in der Konserve
  • Natürlicher Geschmack und Geruch
  • Nicht erwünschte Bestandteile der Ware
  • Ausreichende Sterilisation
  • Ph- Wert Kontrolle
  • Inkubationstest

Gutachten

Wir sind kompetent und decken das gesamte Spektrum der Warengruppe Obst, Gemüse und Lebensmittelkonserven ab.

Wir erstellen folgende Gutachten:

  • Privat- und Gegengutachten
  • Gutachten zum Unternehmen oder einzelnen Bereichen
  • Gutachten zu Obst und Gemüse und Lebensmittelkonserven
  • Kennzeichnung von Obst und Gemüse und Lebensmittelkonserven

Dokumentation & Bewertung

Oft sind Sachverhalte nicht eindeutig. Wir unterstützen Sie und nehmen die fachgerechte Bewertung und Dokumentation vor:
Management

  • Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Qualitätsmanagement
  • Total Quality Management
  • International Food Standard (IFS)
  • Verbraucherberatung
  • Personalberatung
  • Arbeitsanweisungen

Verpackung

  • Verpackungskontrolle
  • Vorschläge für die Warenkommissionierung

Waren

  • Qualität der Ware
  • Klasse und Cal. der Ware
  • Zustand der Ware
  • Temperaturkontrollen

Schäden

  • Schadenursache
  • Transportschäden
  • Schadenhöhe
  • Vorschläge für verdorbene Ware

Reklamationen

Reklamationen sind unangenehm. Wir sorgen für den reibungslosen Ablauf und lösen jedes Problem.

Wir erstellen folgende Reklamationenarten:

  • Schadenuntersuchung
  • Sachschadenbild
  • Verpackung
  • Schadenursache
  • Schadenhöhe
  • Beratung der Unternehmen
  • Präzise und nachvollziehbare Darstellung
  • Weitere Vorschläge für verdorbene Ware

Beweissicherung

Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, sollten Sie nachweisen können, wer ihn verursacht hat. Wir sichern die Beweise.

Wir führen umfangreiche Maßnahmen zur Beweissicherung durch:

  • das Sammeln wichtiger Unterlagen und Auskünfte der betroffenen Unternehmen.
  • das Anhören der Meinungen der zuständigen Personen
  • das Erstellen präziser, nachvollziehbarer Fotos der reklamierten Ware
  • Verhalten der Verantwortlichen
  • Checklisten
  • Art und Weise der Dokumentation

    Wichtig ist bei der Probenentnahme:
  • das Fotografieren der Temperaturen
  • Beratung der Unternehmen
  • das Verlangen von wichtiger Papiere z.B. von Fahrer, Lieferant und Händler
  • die Kontrolle der Checklisten

Beratung & Wissen

Ihr Unternehmen läuft gut. Wir zeigen Ihnen, wie es noch besser geht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine individuelle Checkliste. Vom Aufladen bis zum Entladen wissen Sie immer genau, was zu beachten ist. Sie werden in die Lage versetzt, ihre Abläufe optimal und fehlerfrei zu gestalten

Beratung
Wir beraten Sie zu folgenden Fragen:

  • Ist die Ware am Aufladeort einwandfrei?
  • Wurde die optimale Temperatur in dem Transportmittel eingesetzt?
  • Gibt es Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter und Fahrer?
  • Ist die Ware ordnungsgemäß verpackt?
  • Sind die Paletten im Transportmittel ordnungsgemäß gestellt?
  • Wurde auf die Feuchtigkeit geachtet?
  • Wurden alle Unterlagen vollständig zB. Cmr. Ladeplan usw. ausgefüllt?
  • Wurden die optimalen Transportzeiten und Thermokingzeit auf den CMR geschrieben?
  • Wurde beim Wareneingang die Temperatur, die Feuchtigkeitskontrolle mittels Thermometer durchgeführt?
  • Werden Temperatur und Feuchtigkeitsmessungen bei den Kühleinrichtungen durchgeführt?
  • Führen die Mitarbeiter die Anweisungen fachgerecht aus?
  • Sind die Mitarbeiter für bestimmte Bereiche verantwortlich?
  • Werden beim Eingang der Ware Stichproben durchgeführt?
  • Werden alle Informationen ausreichend dokumentiert?
  • Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind vorhanden?

Kommissionierung & Transport

Einige der wichtigsten Punkte zum Transport von Waren sind wie folgt zu beachten:

  • Kühlmaschinen und Aggregate müssen vor dem Aufladen der Waren kontrolliert werden.
  • Die Thermoking Maschine muss für die Lagerung der Waren eingerichtet werden.
  • Auf dem CMR müssen die Warendaten vollständig aufgeführt werden.
  • Bei den Zollunterlagen ist auf die Vollständigkeit der Dokumente zu achten um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten.
  • Es können ausschliesslich nur Waren von einer Temperaturgruppe in einer Fuhre transportiert werden.
  • Beim Warentransport müssen ausreichende Höhen- und Palettenabstände eingehalten werden, um eine ständige Luftzirkulation zu gewährleisten.
  • Vor dem Aufladen der Waren muss sicher gestellt werden, dass die Ware in einwandfreiem Zustand ist.
  • Die Waren müssen in der festgesetzten Reihenfolge in den LKW geladen werden.
  • Es ist vorgeschrieben während der gesamten Transportdauer die Thermoking Maschinen in Betrieb zu halten.
  • Vor dem Abladen der Waren muss die Betriebsdauer der Thermoking Maschine kontrolliert werden.
  • Bei mehrtägigen Transportfahrten sind zwei Fahrer im 8-Stundenwechsel in Einsatz zu bringen.
  • Die Hygienevorschriften beim Transport sind einzuhalten.
  • Die Fahrer habe die Vorschriften zu beachten, da die transportierte Ware in ihrer Verantwortung ist.
    Ausführliche Hinweise zur Vorbereitung Ihres Warentransportes erhalten Sie im Rahmen der angeboten Dienstleistungen.
    Wir freuen uns auf ihre Anfragen.

Qualitätsmanagement

Qualität fällt nicht vom Himmel. Wir möchten Ihnen gerne Informationen über Qualitätsmanagement, Total Quality Management und International Food Standart (IFS) geben um mit Ihnen gemeinsam für eine gute und hohe Qualität zu gewährleisten.

Wir sorgen für ein gutes Qualitätsmanagement. Hierzu hat es gerade in den letzten Jahren einige sprachliche Verwirrungen gegeben, die darauf zurückzuführen sind, dass die in der internationalen Normenreihe DIN EN ISO 9000 beschriebenen Qualitätssicherungssysteme ohne inhaltliche Änderungen in “ Qualitätsmanagementsysteme “ umbenannt wurden und damit – bewusst oder unbewusst – eine Affinität zum Total Quality Management hergestellt wurde. (vgl. Deutsches Institut für Normung Hrsg.: Vision 2000 – eine Strategie zur Entwicklung Internationaler Normen zu Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung für die Ausführungen für die 90er Jahre, in: DIN Mitteilungen, 70. Jg. (1991), Heft 6, S.344 – 351 und die Ausführungen in Geiger, W.: Qualitätslehre – Einführung, Systematik, Terminologie, 2. Aufl., Braunschweig 1994, S. 69f.)
Die Idee, ein extern zertifiziertes Qualitätssicherungssystem aufzubauen, hängt nicht unwesentlich mit der innerstaatlchen Umsetzung der EG- Richtlinie zur Produkthaftung zusammen:
( Neue Juristische Wochenschrift, 47. jg.(1994), Heft 13,S. 817-821)

Maßstab für das Bewerten der Erfüllung dieser Anforderungen ist das technisch Mögliche und wirtschaftlich Zumutbare, auf der Grundlage des Standes der Technik und der voraussehbaren Folgen beim Versagen der einzelnen Erzeugnisse bei unterschiedlichen Anwendungen.
Um diese allgemeinen, übergeordneten rechtlichen Anforderungen zu verwirklichen, sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Einrichtungen und Abläufe zu schaffen. Dazu gehören:

  • eine sachgerechte und wirksame Aufbauorganisation
  • systematisch entwickelte und aufeinander abgestimmte Arbeitsabläufe
    -die Dokumentation der Vorgaben, Qualitätsziele und die Verwirklichung von anforderungsgerechten Leistungen
  • die dafür erforderlichen Verfahrens- und Verhaltensvorschriften
  • deren wirksame Überwachung im Ablauf
  • anwendungsbezogene, aussagefähige Prüfverfahren mit dem reproduzierbaren Nachweis des Übereinstimmens von Prüferergebnissen mit den Langzeiterfahrungen für die einzelnen Produkte in Ihren unterschiedlichen Einsatzbereichen.
    Qualitätsmanagement beginnt mit der produzierten Ware und endet mit der Kundenzufriedenheit – diese ist erreicht, wenn die Kundenbedürfnisse und Kundenanforderungen vollständig erfüllt sind.
    Die Anforderungen der Kunden werden nicht erfüllt, wenn…
  • man den Ansprüchen der Kunden und deren Orientierung nicht nachkommt
  • man den Kunden nicht zufrieden stellen kann.

Viele Unternehmen organisieren ihre gesamte Strategie, die Politik und ihr Marketing im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems.

Der Aufbau und vor allem die Dokumentationen eines QM-Systems stellen die Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit von (Produktions-) Prozessen sicher, was in diesem Zusammenhang eine besondere Relevanz hat. Dadurch, dass man beweisen kann, dass man etwas richtig gemacht hat, wird auch eine positive Auswirkung auf die (Produkt-) Qualität erwartet.

Angebote & Seminare

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat und ein schriftliches Nachschlagewerk (Skript). Auf Wunsch können wir die Seminare in ihrem Haus machen.

  • International Food Standard Version 6.1. NEU
  • Kennzeichnung von Allergenen bei verpackter und unverpackter, so genannter “loser Ware”
  • Sensorik von Lebensmitteln
  • Hygieneschulung nach DIN 10514 und EU Lebensmittelrecht
  • Qualitätsmanagement
  • gentechnisch veränderte Lebensmittel und deren Kennzeichnung
  • Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln

Verordnung über Lebensmittelhygiene und neues umfangreiches EU-Lebensmittelrecht

Seit 1. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Artikel 5 dieser Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines
HACCP/Eigenkontrollsystems.
Gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde muss der Unternehmer einen entsprechenden Nachweis erbringen. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Dokumente jederzeit auf dem neusten Stand sind. Das Unternehmen hat gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass es diese Anforderungen erfüllt. Das HACCP-Konzept muss plausibel schriftlich dokumentiert sein. Ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP/Eigenkontrollsystem sorgt für geordnete Betriebsabläufe und dient neben der Lebensmittelsicherheit auch der Wirtschaftlichkeit. Dieses betriebseigene System kann in ein bereits vorhandenes Qualitätsmanagement integriert und mit vertretbarem Aufwand eingerichtet werden. Zudem dürfen nach der EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene leicht verderbliche Lebensmittel (etwa Fleisch und Fisch, aber auch Eier, Gemüse, Obst, Eis, Brot) nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Diese sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden.

Bildungsdienstleistungen

Beratungsdienstleistungen

Unsere Schulungen richten sich nach dem Bedarf der Teilnehmer;
Online
Persönliche Schulungen (Inhouse-Schulungen, Büro-Schulungen)
sind für die allgemeine Teilnahme offen

Unsere Schulungsthemen

  • IS0 9001.2015 Qualitätsmanagementsystem
  • ISO 22000.2018 Managementsystem für Lebensmittelsicherheit
  • ISO 19011.2018 Internes Audit-System
  • HACCP-Grundlagenschulung
  • BRC Food / BRC PM / BRC CP Grundlegende Informationen Schulungen
  • IFS Food Basisinformationsschulung
  • FSSC 22000 Grundlegende Informationen Schulung
  • SWOT-Analyse Anwendungen
  • Praktisches Training zur Identifizierung / Bewertung von prozessbedingten Risiken und Chancen
  • Schulung zur Lebensmittelverteidigung
  • Schulung zur Schaffung einer Kultur der Lebensmittelsicherheit
  • Nachahmung – Fälschungen im Lebensmittelsektor (Food Fraude) Schulung
  • SMIIC 1: 2019 Halal-Lebensmittel-Kosmetik-Tourismus
  • Schulung zur Ursachenanalyse

Alle unsere Beratungsleistungen werden in Ihrem Unternehmen (vor Ort) erbracht, in Übereinstimmung mit dem Beratungsgegenstand, in der Praxis mit den Mitgliedern des Qualitätssicherungs-Teams Ihres Unternehmens – Prozessverantwortlichen / Lebensmittelsicherheitsteam / Managementeinheit; in Übereinstimmung mit der eigenen Dynamik des Unternehmens.

Unsere Beratungsthemen

  • GMP (Gute Herstellungspraktiken)
  • HACCP (Kritische Kontrollpunkte und Risikoanalysen in der Lebensmittelproduktion)
  • Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001)
  • Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit (BRC-IFS-FSSC 22000-ISO 22000)
  • BRC PM (Lebensmittelsicherheit in der Verpackungsproduktion)
  • BRC CP (Produktsicherheit bei der Herstellung von Kosmetika)
  • SMIIC 1: 2019 Halal-Lebensmittel – Kosmetik – Tourismus

AUDIT-DIENSTLEISTUNGEN

1st Party (Interne) Audits; Interne Audits aller in Ihrem Unternehmen etablierten Managementstandards werden von uns geplant, anhand der gemäß den Anforderungen der jeweiligen Norm/en erstellten Fragelisten auditiert, der Bericht wird verfasst, Korrekturmaßnahmenprotokolle werden erstellt und Ihrem Unternehmen vorgelegt.
2nd Party (Supplier) Audits; In Übereinstimmung mit den globalen Lebensmittelsicherheitsstandards (GFSI Approved certificates) wird Ihr Lieferant im Namen Ihres Unternehmens überall in der Türkei anhand der Fragelisten auditiert, die in Übereinstimmung mit dem Sektor (Rohstoff-Verpackung-Dienstleistung) der Unternehmen erstellt wurden, die Produkte und Dienstleistungen an Ihr Unternehmen liefern, und die Auditergebnisse werden Ihrem Unternehmen mitgeteilt.
Audit einer dritten Partei (Zertifizierung): ISO 9001, ISO 22000 und SMIIC 1: 2019 Halal Food – Kosmetik – Tourismus Zertifizierungsaudits durch akkreditierte Zertifizierungsunternehmen.

Sprechen Sie uns an

Dipl. Ing. Ertugrul Erdem im Einsatz vor Ort

Ertugrul Erdem

Dipl. Agraringenieur
Total Quality Management (TQM)
Ökonomie und Management (OEM)
Sachverständiger, Qualitätsprüfer für Obst, Gemüse, Lebensmittel und Lebensmittelkonserven

Wir sind ein qualifiziertes und zuverlässiges Team. Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.

Kontaktdaten

Anton-Jansen-Str. 35
D-45711 Datteln

info@sachverstaendigenbuero-erdem.com

Tel.: +49 177 62 26 068
Fax.:+49 2363 384 177

Kontaktformular